Staatsgewalt


Eine Worttrennung gefunden

Staats · ge · walt

Das Wort Staats­ge­walt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­ge­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­ge­walt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatsgewalt bezeichnet die Macht und Autorität, die ein Staat ausübt, um seine Gesetze durchzusetzen und seine Organisation zu gestalten. Sie umfasst die legislative, exekutive und judikative Gewalt, die jeweils unterschiedliche Funktionen innerhalb des staatlichen Systems übernehmen. Der Begriff impliziert die Fähigkeit des Staates, das öffentliche Leben zu regeln und die Rechte der Bürger zu gewährleisten. In demokratischen Systemen ist die Staatsgewalt durch das Volk legitimiert, während in anderen Formen der Regierung die Macht möglicherweise autoritär oder zentralistisch ausgeübt wird.

Beispielsatz: Die Staatsgewalt liegt in der Verantwortung der gewählten Vertreter des Volkes.

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