Staatsgewalten


Eine Worttrennung gefunden

Staats · ge · wal · ten

Das Wort Staats­ge­wal­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­ge­wal­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­ge­wal­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Staatsgewalten bezeichnet die drei grundlegenden Gewalten eines Staates: Legislative, Exekutive und Judikative. Diese Begriffe stammen aus dem Französischen und beziehen sich auf die gesetzgebende (Legislative), vollziehende (Exekutive) und richterliche (Judikative) Gewalt, die zur Gewährleistung einer gerechten und funktionierenden Staatsordnung notwendig sind. Der Begriff steht im Plural und beschreibt das Zusammenspiel und die Balance dieser Gewalten, um Machtmissbrauch zu verhindern und die Rechtsstaatlichkeit zu sichern.

Beispielsatz: Die Gewaltenteilung sorgt dafür, dass die Staatsgewalten unabhängig und gegenseitig kontrollierend agieren.

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