Staatsorganen


Eine Worttrennung gefunden

Staats · or · ga · nen

Das Wort Staats­or­ga­nen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­or­ga­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­or­ga­nen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Staatsorganen“ ist der Plural von „Staatsorgan“, welches sich auf die Einrichtungen und Institutionen eines Staates bezieht, die für die Ausübung der Staatsgewalt verantwortlich sind. Zu diesen Organen zählen unter anderem die Legislative, Exekutive und Judikative. Sie sind entscheidend für das Funktionieren eines Staates und dessen Rechtssystem. Staatsorgane agieren oft unabhängig voneinander, um eine gewaltenteilende Struktur zu gewährleisten. In der Pluralform „Staatsorganen“ wird auf mehrere dieser Institutionen Bezug genommen, was deren Vielfalt und unterschiedliche Funktionen innerhalb des staatlichen Systems verdeutlicht.

Beispielsatz: Die Staatsorgane tragen entscheidend zur Stabilität und Funktionsfähigkeit des politischen Systems bei.

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