Staatsorgane


Eine Worttrennung gefunden

Staats · or · ga · ne

Das Wort Staats­or­ga­ne besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Staats­or­ga­ne trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Staats­or­ga­ne" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Staatsorgane“ ist der Plural von „Staatsorgan“. Es bezeichnet die grundlegenden Institutionen und Einrichtungen eines Staates, die für seine Funktionsweise und Organisation verantwortlich sind. Dazu gehören zum Beispiel die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Staatsorgane nehmen verschiedene Aufgaben wahr, wie die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Rechtsprechung. Sie sind essenziell für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Recht im Staatsgefüge und garantieren die Umsetzung der politischen Willensbildung sowie die Wahrung der Grundrechte der Bürger. Die Zusammenarbeit und das Zusammenspiel dieser Organe sind entscheidend für das Funktionieren eines demokratischen Systems.

Beispielsatz: Die Staatsorgane sind für die Ausübung der staatlichen Gewalt und die Umsetzung von Gesetzen verantwortlich.

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