staatsrechtlichen


Eine Worttrennung gefunden

staats · recht · li · chen

Das Wort staats­recht­li­chen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort staats­recht­li­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "staats­recht­li­chen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "staatsrechtlichen" ist die geltende Adjektivform von "staatsrechtlich", die sich auf das Staatsrecht bezieht, einem Teilbereich des Rechts, der die Organisation, die Funktionen und die Prinzipien des Staates und seiner Institutionen regelt. Die Form "staatsrechtlichen" ist der Dativ Plural oder Genitiv Singular, wobei sie in einem spezifischen Kontext verwendet wird, der sich auf mehrere Bereiche oder Aspekte des Staatsrechts beziehen könnte. In der Juristerei wird oft über staatsrechtliche Fragen, wie etwa die Verfassung, Staatsorgane oder Bürgerrechte diskutiert.

Beispielsatz: Das Staatsrechtlichen Regelungen sind entscheidend für die Ordnung und Funktion des Rechtsstaats.

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