staatsrechtlicher


Eine Worttrennung gefunden

staats · recht · li · cher

Das Wort staats­recht­li­cher besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort staats­recht­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "staats­recht­li­cher" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „staatlich“ bezieht sich auf die Organisation und die Strukturen eines Staates. Die Form „staatsrechtlicher“ ist ein Adjektiv, das sich auf das Staatsrecht bezieht, also auf das Rechtsgebiet, das die grundlegenden Regeln und Prinzipien eines Staates sowie die Organisation seiner Institutionen und die Beziehungen zwischen den staatlichen Organen und den Bürgern regelt. Dieses Wort wird häufig in juristischen Kontexten verwendet, um Aspekte des öffentlichen Rechts zu beschreiben, die spezifisch für die Staatsordnung und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen sind.

Beispielsatz: Der staatsrechtliche Rahmen regelt die Beziehungen zwischen den einzelnen Institutionen des Landes.

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