staatsrechtliches


Eine Worttrennung gefunden

staats · recht · li · ches

Das Wort staats­recht­li­ches besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort staats­recht­li­ches trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "staats­recht­li­ches" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „staatsrechtliches“ ist ein Adjektiv und beschreibt etwas, das mit dem Staatsrecht zu tun hat. Staatsrecht ist der Teil des Rechts, der sich mit den Grundlagen und der Organisation des Staates sowie den Rechten und Pflichten der Bürger befasst. Das Adjektiv „staatsrechtlich“ wird hier in der Form „staatsrechtliches“ verwendet, um einen spezifischen Bezug zu einem Nomen, meist im Neutrum, herzustellen, beispielsweise in „staatsrechtliches Prinzip“ oder „staatsrechtliche Regelungen“. Es deutet also auf die Eigenschaft oder die Thematik im Kontext des Staatsrechts hin.

Beispielsatz: Das staatsrechtliche Verfahren zur Verabschiedung neuer Gesetze erfordert umfassende Prüfungen und Diskussionen.

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