Stockwerkeigentum


Eine Worttrennung gefunden

Stock · werk · ei · gen · tum

Das Wort Stock­werk­ei­gen­tum besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Stock­werk­ei­gen­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Stock­werk­ei­gen­tum" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Stockwerkeigentum bezeichnet eine Form des Eigentums an Wohn- oder Gewerbeimmobilien, bei der mehrere Eigentümer einzelne Stockwerke oder Wohnungen innerhalb eines Gebäudes besitzen, während das Grundstück und die gemeinschaftlich genutzten Bereiche in Gemeinschaftseigentum verbleiben. Diese Form des Eigentums ermöglicht eine klare Abgrenzung von privaten und gemeinschaftlichen Bereichen und beinhaltet häufig Regelungen zur Nutzung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Flächen sowie zu den Rechten und Pflichten der Eigentümer untereinander. Das Wort setzt sich zusammen aus "Stockwerk" (eine Ebene in einem Gebäude) und "Eigentum" (rechtlicher Besitz an einer Sache).

Beispielsatz: Das Stockwerkeigentum ermöglicht es mehreren Eigentümern, eine Immobilie gemeinsam zu nutzen und ihre eigenen Wohnungen zu besitzen.

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