Strafbestand


Eine Worttrennung gefunden

Straf · be · stand

Das Wort Straf­be­stand besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­be­stand trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­be­stand" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein "Strafbestand" bezeichnet eine gesetzlich definierte Handlung oder Unterlassung, die als strafbar gilt. Er bildet die Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung und ist Teil des Strafrechts. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Strafe" und "Bestand" zusammen, wobei "Bestand" hier die vorhandenen Merkmale oder Voraussetzungen beschreibt, die erfüllt sein müssen, damit eine Handlung als Straftat gilt. Bei Vorliegen eines Strafbestands können rechtliche Konsequenzen und Strafen erfolgen, die von Geldstrafen bis zu Freiheitsentzug reichen.

Beispielsatz: Der Strafbestand definiert die spezifischen Handlungen, die nach dem Gesetz als strafbar gelten.

Vorheriger Eintrag: Strafbescheid
Nächster Eintrag: Strafbestimmung

 

Zufällige Wörter: Finanzeinnahmen gemäßigtere liegend Preussenkönig Wandertrieb