Strafmündigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Straf · mün · dig · keit

Das Wort Straf­mün­dig­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­mün­dig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­mün­dig­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Strafmündigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Individuums, für eine strafbare Handlung rechtlich verantwortlich gemacht zu werden. In Deutschland wird die Strafmündigkeit mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres wirksam, wobei Kinder unter 14 Jahren für ihre Taten nicht strafrechtlich belangt werden können. Der Begriff setzt sich aus "Strafe" und "Mündigkeit" zusammen, wobei "Mündigkeit" hier die Fähigkeit zur rechtlichen Verantwortung impliziert. Es handelt sich um einen wichtigen rechtlichen Begriff im Jugendstrafrecht, der die Abgrenzung zwischen strafrechtlicher Verantwortung und mangelndem schuldfähigem Verhalten regelt.

Beispielsatz: Die Strafmündigkeit in Deutschland beginnt in der Regel mit dem vollendeten 14. Lebensjahr.

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