strafmündig


Eine Worttrennung gefunden

straf · mün · dig

Das Wort straf­mün­dig besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort straf­mün­dig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "straf­mün­dig" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „strafmündig“ beschreibt den Zustand, in dem eine Person rechtlich für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden kann. Es bezieht sich auf das Alter, in dem jemand als capable gilt, strafrechtlich belangt zu werden. In Deutschland liegt die Altersgrenze für die Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Kinder unter diesem Alter können nicht strafrechtlich verfolgt werden, sondern werden stattdessen nach dem Jugendhilferecht behandelt. Das Wort setzt sich aus „Strafe“ und „mündig“ zusammen, wobei „mündig“ die Fähigkeit zur eigenen Verantwortung und Entscheidungsfindung bezeichnet.

Beispielsatz: Im Alter von 14 Jahren wird man in Deutschland strafmündig und kann für begangene Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden.

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