Strafprozessordnungen


Eine Worttrennung gefunden

Straf · pro · zess · ord · nun · gen

Das Wort Straf­pro­zess­ord­nun­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­pro­zess­ord­nun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­pro­zess­ord­nun­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Strafprozessordnungen sind eine Gesamtheit von Gesetzen und Vorschriften, die die Durchführung von Strafverfahren regeln. Der Begriff setzt sich aus "Strafprozess" (die rechtlichen Abläufe bei strafrechtlichen Verfahren) und "Ordnung" (strukturelle Regelungen) zusammen. Die hochgestellte Pluralform „Ordnungen“ deutet darauf hin, dass es mehrere spezifische Regelwerke oder Gesetze gibt, die die unterschiedlichen Aspekte und Verfahren des Strafrechts in verschiedenen Jurisdiktionen regeln. Strafprozessordnungen schützen die Rechte der Beschuldigten und regeln die Verfahrensabläufe von der Ermittlung bis hin zur Hauptverhandlung.

Beispielsatz: Die Strafprozessordnungen regeln die Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Straftaten.

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