Urteilsbegründung


Eine Worttrennung gefunden

Ur · teils · be · grün · dung

Das Wort Ur­teils­be­grün­dung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­teils­be­grün­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­teils­be­grün­dung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Urteilsbegründung ist ein Substantiv, das sich aus den Wörtern „Urteil“ und „Begründung“ zusammensetzt. Es beschreibt den Teil eines richterlichen Urteils, der die Gründe darlegt, weshalb das Gericht zu seiner Entscheidung gekommen ist. Die Urteilsbegründung erläutert die rechtlichen und tatsächlichen Überlegungen, die dem Urteil zugrunde liegen, und dient der Nachvollziehbarkeit sowie der Transparenz des Entscheidungsprozesses. Sie ist essenziell für die Rechtsicherheit und ermöglicht es den Parteien, die Argumentation des Gerichts zu verstehen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. In vielen Rechtssystemen ist eine detaillierte Urteilsbegründung gesetzlich vorgeschrieben.

Beispielsatz: Die Urteilsbegründung des Gerichts war klar und nachvollziehbar.

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