Urteilsanmerkung


Eine Worttrennung gefunden

Ur · teils · an · mer · kung

Das Wort Ur­teils­an­mer­kung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­teils­an­mer­kung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­teils­an­mer­kung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Urteilsanmerkung" setzt sich aus den Begriffen "Urteil" und "Anmerkung" zusammen. Es bezeichnet eine schriftliche Bemerkung oder Anmerkung zu einem Urteil, häufig in einem rechtlichen Kontext. Urteilsanmerkungen dienen dazu, bestimmte Aspekte des Urteils zu erläutern, zu kritisieren oder zusätzliche Informationen bereitzustellen. Die Form ist ein Substantiv im Singular. In rechtlichen Abhandlungen oder Studien können Urteilsanmerkungen eine wichtige Rolle spielen, da sie zur vertieften Analyse und zum Verständnis von Gerichtsentscheidungen beitragen.

Beispielsatz: Die Urteilsanmerkung des Richters enthält wichtige Hinweise zur rechtlichen Bewertung des Falls.

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