Urteilsankündigung


Eine Worttrennung gefunden

Ur · teils · an · kün · di · gung

Das Wort Ur­teils­an­kün­di­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­teils­an­kün­di­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­teils­an­kün­di­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Urteilsankündigung“ setzt sich aus den Bestandteilen „Urteil“ und „Ankündigung“ zusammen. Es beschreibt die offizielle Mitteilung oder Bekanntgabe eines Urteils, beispielsweise in einem Gerichtsurteil. Dies kann die Form eines schriftlichen Dokuments oder einer mündlichen Bekanntgabe an die Beteiligten in einem Verfahren annehmen. Die Urteilsankündigung informiert die Parteien über das Ergebnis eines rechtlichen Verfahrens und die daraus resultierenden Folgen. In der Regel erfolgt sie nach Abschluss der Verhandlungen und der Entscheidungsfindung durch das Gericht. Die Wortform ist ein Substantiv im Femininum (die Urteilsankündigung).

Beispielsatz: Die Urteilsankündigung des Richters sorgte für große Spannung im Gerichtssaal.

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