strafrechtlich


Eine Worttrennung gefunden

straf · recht · lich

Das Wort straf­recht­lich besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort straf­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "straf­recht­lich" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „strafrechtlich“ ist ein Adjektiv, das sich auf das Strafrecht bezieht, also auf den Bereich des Rechts, der sich mit strafbaren Handlungen und deren Sanktionen beschäftigt. Es beschreibt alles, was im Kontext von Gesetzen steht, die Verbrechen definieren und für deren Ahndung zuständig sind. Beispiele für die Verwendung sind „strafrechtliche Konsequenzen“, „strafrechtliche Ermittlungen“ oder „strafrechtliche Verantwortung“. Das Wort leitet sich aus den Begriffen „Strafrecht“ und der Adjektivendung „-lich“ ab, was eine Zugehörigkeit oder Beziehung zu dem genannten Bereich anzeigt.

Beispielsatz: Der Angeklagte sieht sich schwerwiegenden strafrechtlichen Anklagen gegenüber.

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