strafrechtliche


Eine Worttrennung gefunden

straf · recht · li · che

Das Wort straf­recht­li­che besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort straf­recht­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "straf­recht­li­che" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „strafrechtliche“ ist eine adjektivische Form des Substantivs „Strafrecht“. Es beschreibt alles, was im Zusammenhang mit dem Strafrecht steht, also den rechtlichen Normen und Vorschriften, die besagen, welche Handlungen strafbar sind und welche Strafen darauf folgen. „Strafrechtliche“ wird häufig in Kombination mit anderen Begriffen verwendet, wie etwa „strafrechtliche Konsequenzen“ oder „strafrechtliche Verfahren“. Es bezieht sich somit auf die materielle oder formelle Seite des Rechts, die mit der Ahndung von Straftaten und dem Schutz der öffentlichen Ordnung in Verbindung steht.

Beispielsatz: Das strafrechtliche System dient dazu, Vergehen zu ahnden und die Gesellschaft zu schützen.

Vorheriger Eintrag: strafrechtlich
Nächster Eintrag: strafrechtlichem

 

Zufällige Wörter: Aufnahmefähigkeit Bewölkung bewusstlos endgültigstes stacheligen