strafunmündig


Eine Worttrennung gefunden

straf · un · mün · dig

Das Wort straf­un­mün­dig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort straf­un­mün­dig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "straf­un­mün­dig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Strafunmündig“ ist ein Adjektiv, das sich auf Personen bezieht, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Entwicklung nicht für strafbare Handlungen verantwortlich gemacht werden können. In vielen Rechtssystemen, insbesondere im deutschen Recht, gilt eine Person als strafunmündig, wenn sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies bedeutet, dass Jugendliche unter diesem Alter nicht für ihre Taten bestraft werden können, da ihnen die Reife fehlt, um das Unrecht ihres Handelns zu erkennen. Der Begriff spielt eine wichtige Rolle im Jugendstrafrecht und in der rechtlichen Beurteilung von Straftaten durch Minderjährige.

Beispielsatz: Das Kind wurde als strafunmündig eingestuft und konnte daher nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden.

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