Strafvollstreckung


Eine Worttrennung gefunden

Straf · voll · stre · ckung

Das Wort Straf­voll­stre­ckung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­voll­stre­ckung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­voll­stre­ckung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Strafvollstreckung bezeichnet den Vollzug einer Strafe, die ein Gericht angeordnet hat. Dabei handelt es sich um die Durchsetzung und Umsetzung der Strafe, die nach rechtskräftiger Verurteilung eines Straftäters erfolgt. Sie umfasst verschiedene Maßnahmen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Bewährungsstrafen oder gemeinnützige Arbeit. Die Strafvollstreckung kann in Form einer Inhaftierung, Zahlung von Geldbeträgen, Überwachung oder Beeinträchtigung bestimmter Rechte des Verurteilten erfolgen. Ziel ist es, die Sanktion des Gerichts zu vollziehen, die Tat zu ahnden und zugleich Resozialisierung des Täters zu ermöglichen.

Beispielsatz: Die Strafvollstreckung sorgt dafür, dass die verhängte Strafe tatsächlich vollzogen wird.

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