Strafvollstreckungen


Eine Worttrennung gefunden

Straf · voll · stre · ckun · gen

Das Wort Straf­voll­stre­ckun­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­voll­stre­ckun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­voll­stre­ckun­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Strafvollstreckungen ist der Plural von Strafvollstreckung, was die Umsetzung einer Strafe durch den Staat darstellt. Es bezieht sich auf den Prozess der Durchführung einer strafrechtlichen Sanktion, die gegen eine Person verhängt wurde. Bei Strafvollstreckungen werden die im Urteil festgelegten Strafen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit vollzogen. Es kann auch Nebenstrafen wie Bewährungsauflagen oder Fahrverbote umfassen. Ziel der Strafvollstreckung ist es, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen, Abschreckung zu bieten und den Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Beispielsatz: Die Strafvollstreckungen erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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