Streupflicht


Eine Worttrennung gefunden

Streu · pflicht

Das Wort Streu­pflicht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Streu­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Streu­pflicht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Streupflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Grundstückseigentümern oder -bewirtschaftern, Gehwege und Zufahrten im Winter von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht dient der Sicherheit der Fußgänger und der Verkehrsteilnehmer. Die genauen Regelungen können von Gemeinde zu Gemeinde variieren, beinhalten jedoch oft auch die rechtzeitige Durchführung der Streuarbeiten. Bei Nichteinhaltung der Streupflicht können Haftungsansprüche und Bußgelder zur Folge haben. Das Wort setzt sich aus "Streuen" (im Sinne von Streugut ausbringen) und "Pflicht" (Verpflichtung) zusammen.

Beispielsatz: Die Streupflicht verpflichtet Grundstückseigentümer, bei Schnee und Eis auf ihren Gehwegen für Sicherheit zu sorgen.

Vorheriger Eintrag: Streuobstwiesen
Nächster Eintrag: Streus

 

Zufällige Wörter: Aktenvermerke Funkzeichen loslegtest Unaufhörlichkeit Wettervorhersagen