Syndikus


Eine Worttrennung gefunden

Syn · di · kus

Das Wort Syn­di­kus besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Syn­di­kus trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Syn­di­kus" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Syndikus ist ein juristischer Begriff, der einen Rechtsanwalt beschreibt, der in einem Unternehmen beschäftigt ist und dort als rechtlicher Berater fungiert. Der Syndikus ist häufig verantwortlich für die rechtliche Betreuung des Unternehmens, die Prüfung von Verträgen und die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. Der Begriff stammt vom lateinischen „syndicus“, was so viel wie „Rechtsvertreter“ bedeutet. Dabei handelt es sich um die spezifische Berufsausübung innerhalb eines Unternehmens, oft im Gegensatz zur traditionellen anwaltlichen Tätigkeit in einer Kanzlei. Ein Syndikus kann auch als Syndikusanwalt bezeichnet werden, wenn er zur anwaltlichen Tätigkeit befugt ist.

Beispielsatz: Der Syndikus berät das Unternehmen in rechtlichen Fragen und sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

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