Tarifparteien


Eine Worttrennung gefunden

Ta · rif · par · tei · en

Das Wort Ta­rif­par­tei­en besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ta­rif­par­tei­en trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ta­rif­par­tei­en" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Tarifparteien sind die Hauptakteure in der Arbeitsbeziehung, insbesondere im Rahmen von Tarifverhandlungen. Sie sind in der Regel die Gewerkschaften, die die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, und die Arbeitgeberverbände oder einzelnen Arbeitgeber, die die Interessen der Arbeitgeberseite vertreten. Tarifparteien sind entscheidend für die Festlegung von Tarifverträgen, die Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen regeln. Das Wort setzt sich aus "Tarif", was ein vertraglicher Rahmen für Arbeitsbedingungen bedeutet, und "Parteien", was die beteiligten Gruppen beschreibt, zusammen. Die Form ist plural, da es immer mindestens zwei Parteien gibt, die an den Verhandlungen beteiligt sind.

Beispielsatz: Die Tarifparteien verhandeln über bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter.

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