Tatbeständen


Eine Worttrennung gefunden

Tat · be · stän · den

Das Wort Tat­be­stän­den besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­be­stän­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­be­stän­den" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Tatbeständen" ist der Plural von "Tatbestand". Ein Tatbestand bezeichnet eine gesetzlich definierte oder festgestellte Tatsache oder Situation, die bestimmte rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. In juristischen Kontexten wird der Begriff verwendet, um die Gesamtheit der relevanten Merkmale und Umstände zu beschreiben, die für die Anwendung eines Gesetzes oder einer Vorschrift entscheidend sind. Die Endung "-en" signalisiert den Plural in der deutschen Sprache. Tatbestände sind daher oft entscheidend für die Beurteilung und Klassifizierung von rechtlichen Fällen oder Delikten.

Beispielsatz: Die verschiedenen Tatbeständen im Strafrecht müssen genau geprüft werden, um eine gerechte Entscheidung zu treffen.

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