Teilerrichtungsgenehmigung


Eine Worttrennung gefunden

Teil · er · rich · tungs · ge · neh · mi · gung

Das Wort Teil­er­rich­tungs­ge­neh­mi­gung besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Teil­er­rich­tungs­ge­neh­mi­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Teil­er­rich­tungs­ge­neh­mi­gung" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Teilerrichtungsgenehmigung ist ein spezifisches behördliches Dokument, das in Deutschland benötigt wird, um bestimmte Bauvorhaben rechtlich zu genehmigen. Dieser Begriff setzt sich aus den Wörtern „Teil“, „Errichtung“ und „Genehmigung“ zusammen. Eine Teilerrichtung bezieht sich auf eine nicht vollständige Bauausführung, wobei nur bestimmte Abschnitte oder Teile eines Bauprojekts genehmigt werden. Diese Genehmigung ist oft erforderlich, wenn ein Bauherr plant, ein Projekt schrittweise oder in Phasen durchzuführen und sicherzustellen, dass die jeweiligen Bauabschnitte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Beispielsatz: Die Beantragung der Teilerrichtungsgenehmigung ist ein wichtiger Schritt im Bauprozess.

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