Teilerrichtungsgenehmigungen


Eine Worttrennung gefunden

Teil · er · rich · tungs · ge · neh · mi · gun · gen

Das Wort Teil­er­rich­tungs­ge­neh­mi­gun­gen besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Teil­er­rich­tungs­ge­neh­mi­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Teil­er­rich­tungs­ge­neh­mi­gun­gen" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Teilerrichtungsgenehmigungen" bezeichnet die Genehmigungen, die für eine teilweise Errichtung eines Bauvorhabens erforderlich sind. Es setzt sich zusammen aus "Teil" (Teil), "Errichtung" (Bau oder Aufbau) und "Genehmigungen" (offizielle Erlaubnisse). Diese Form ist ein zusammengesetztes Substantiv im Plural und bezieht sich auf mehrere Genehmigungen, die für spezifische, aber nicht vollständige Bauarbeiten notwendig sind. Teilerrichtungsgenehmigungen können beispielsweise in Situationen benötigt werden, in denen Bauprojekte schrittweise umgesetzt oder in Etappen genehmigt werden müssen.

Beispielsatz: Die Beantragung von Teilerrichtungsgenehmigungen ist ein wichtiger Schritt im Bauprozess.

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