Telekommunikationsgesetzes


Eine Worttrennung gefunden

Te · le · kom · mu · ni · ka · ti · ons · ge · set · zes

Das Wort Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes besteht aus 11 Silben.

Wieso sollte man das Wort Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes" 10 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Telekommunikationsgesetzes“ ist die Genitivform des Substantivs „Telekommunikationsgesetz“. Es bezeichnet ein rechtliches Regelwerk, das die Rahmenbedingungen und Vorschriften für die Bereitstellung und Nutzung von Telekommunikationsdiensten regelt. Dazu gehören Regelungen zu Anbietern, Verbraucherschutz, Datenschutz und Frequenzvergabe. Das Telekommunikationsgesetz umfasst auch Bestimmungen zur Förderung des Wettbewerbs und der Netzneutralität in der Telekommunikationslandschaft. Es spielt eine zentrale Rolle in der Regulierung des digitalen Kommunikationsmarktes und trägt zur Sicherstellung von Qualität und Verfügbarkeit der Kommunikationsdienste für die Verbraucher bei.

Beispielsatz: Das neue Telekommunikationsgesetzes verbessert den Datenschutz für Nutzer von Mobilfunkdiensten.

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