Testamentseröffnung


Eine Worttrennung gefunden

Tes · ta · ments · er · öff · nung

Das Wort Tes­ta­ments­er­öff­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tes­ta­ments­er­öff­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tes­ta­ments­er­öff­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Testamentseröffnung bezeichnet den Prozess, bei dem ein Testament nach dem Tod des Erblassers offiziell vorgelegt und bekannt gegeben wird. Diese Handlung erfolgt in der Regel durch einen Notar oder ein zuständiges Nachlassgericht. Ziel ist es, die rechtlichen Regelungen des Testaments in Bezug auf die Vermögensverteilung und die Erben in Kraft zu setzen. Das Wort setzt sich aus "Testament" (das Dokument) und "Eröffnung" (das Bekanntmachen) zusammen, wobei "Eröffnung" hier ein substantiviertes Verb ist, das den Akt des Öffnens oder Vorlegens beschreibt.

Beispielsatz: Die Testamentseröffnung fand im Beisein aller Erben und des Notars statt.

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