Testamentsvollstrecker


Eine Worttrennung gefunden

Tes · ta · ments · voll · stre · cker

Das Wort Tes­ta­ments­voll­stre­cker besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tes­ta­ments­voll­stre­cker trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tes­ta­ments­voll­stre­cker" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die mit der Durchführung und Verwaltung eines Testaments betraut ist, nachdem der Erblasser verstorben ist. Diese Rolle umfasst die Sicherstellung, dass die letzten Wünsche des Verstorbenen erfüllt werden, einschließlich der Verteilung des Nachlasses an die Erben und der Begleichung von Schulden und Steuern. Der Testamentsvollstrecker kann entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person, wie ein Unternehmen, sein. Dieser Begriff setzt sich aus den Wörtern “Testament” und “Vollstrecker” zusammen, wobei “Vollstrecker” die Person bezeichnet, die eine bestimmte Aufgabe ausführt oder vollzieht.

Beispielsatz: Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass die letzten Wünsche des Verstorbenen ordnungsgemäß umgesetzt werden.

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