Tugendrichterin


Eine Worttrennung gefunden

Tu · gend · rich · te · rin

Das Wort Tu­gend­rich­te­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tu­gend­rich­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tu­gend­rich­te­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Tugendrichterin ist eine weibliche Form des Begriffs "Tugendrichter", der eine Person bezeichnet, die in moralischen oder ethischen Angelegenheiten urteilt oder urteilen soll. Diese Person hat die Aufgabe, die Tugenden und das sittliche Verhalten von Individuen oder Gemeinschaften zu bewerten. Tugendrichterinnen sind oft mit Fragen der Moral und des Anstandes betraut und können in unterschiedlichen Kontexten, wie in der Erziehung oder in sozialen Institutionen, tätig sein. Sie vertreten Werte wie Gerechtigkeit, Integrität und Verantwortung. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Tugend" und "Richter" zusammen.

Beispielsatz: Die Tugendrichterin sorgte dafür, dass die Bewohner der Stadt sich an die moralischen Werte hielten.

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