Tugendrichterinnen


Eine Worttrennung gefunden

Tu · gend · rich · te · rin · nen

Das Wort Tu­gend­rich­te­rin­nen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tu­gend­rich­te­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tu­gend­rich­te­rin­nen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Tugendrichterinnen sind weibliche Juristinnen, die in bestimmten Gerichtsbarkeiten, oft im Kontext von Moral- und Sittlichkeitsfragen, Entscheidungen treffen. Der Begriff setzt sich aus "Tugend" und "Richterinnen" zusammen. "Tugend" bezieht sich auf moralische Werte, während "Richterinnen" die weibliche Form von Richtern darstellt. Die Pluralform deutet darauf hin, dass es sich um mehrere Frauen handelt, die in dieser Funktion tätig sind. Tugendrichterinnen befassen sich häufig mit Fällen, die gesellschaftliche Normen und ethische Fragen betreffen.

Beispielsatz: Die Tugendrichterinnen entscheiden mit Weitsicht und Gerechtigkeit über die Fragen der Moral und Ethik.

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