Unionsbürgerschaft


Eine Worttrennung gefunden

Uni · ons · bür · ger · schaft

Das Wort Uni­ons­bür­ger­schaft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Uni­ons­bür­ger­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Uni­ons­bür­ger­schaft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unionsbürgerschaft bezeichnet den rechtlichen Status von Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der ihnen bestimmte Rechte und Pflichten verleiht. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Freizügigkeit, die Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament sowie das Recht auf diplomatischen Schutz durch die EU in Drittstaaten. Der Begriff setzt sich aus "Union", was auf die Gemeinschaft der EU verweist, und "Bürgerschaft", das die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft beschreibt, zusammen. Die Unionsbürgerschaft wurde durch den Vertrag von Maastricht 1992 eingeführt und stärkt die Identität der EU-Bürger.

Beispielsatz: Die Unionsbürgerschaft ermöglicht es den Bürgern der Europäischen Union, in jedem Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten.

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