Unionsbürger


Eine Worttrennung gefunden

Uni · ons · bür · ger

Das Wort Uni­ons­bür­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Uni­ons­bür­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Uni­ons­bür­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unionsbürger bezeichnet eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) besitzt. Diese Bezeichnung leitet sich vom Begriff „Union“ ab, der sich auf die Gemeinschaft der EU-Länder bezieht. Unionsbürger genießen bestimmte Rechte, wie das Recht auf Freizügigkeit, das heißt, sie können sich in jedem EU-Land aufhalten, arbeiten und leben. Zudem haben sie das Recht, an den Wahlen zum Europäischen Parlament und in ihrem Wohnsitzland an Kommunalwahlen teilzunehmen. Der Begriff betont die gemeinschaftliche Identität und die rechtlichen Vorteile, die mit der EU-Mitgliedschaft verbunden sind.

Beispielsatz: Alle Unionsbürger haben das Recht, in jedem EU-Land zu leben und zu arbeiten.

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