unpfändbaren


Eine Worttrennung gefunden

un · pfänd · ba · ren

Das Wort un­pfänd­ba­ren besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­pfänd­ba­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­pfänd­ba­ren" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „unpfändbaren“ ist ein Adjektiv im deutschen Sprachgebrauch. Es leitet sich von „pfändbar“ ab, was bedeutet, dass etwas zur Pfändung (also zur Beschlagnahme) geeignet ist. Die Vorsilbe „un-“ negiert diesen Begriff, sodass „unpfändbar“ beschreibt, dass etwas nicht gepfändet werden kann. In diesem Kontext wird häufig von Vermögenswerten oder Einkommen gesprochen, die rechtlich geschützt sind und daher vor Pfändungen geschützt werden. „Unpfändbaren“ ist die deklinierte Form in einem bestimmten Kasus, was auf die Verwendung in einem Satz hinweist, beispielsweise im Genitiv Plural oder Akkusativ Singular.

Beispielsatz: Das Einkommen des Schuldners umfasst sowohl pfändbare als auch unpfändbare Beträge.

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