unpfändbarer


Eine Worttrennung gefunden

un · pfänd · ba · rer

Das Wort un­pfänd­ba­rer besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­pfänd­ba­rer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­pfänd­ba­rer" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "unpfändbarer" ist eine zusammengesetzte Adjektivform, die aus dem Präfix "un-", dem Adjektiv "pfändbar" und der Endung "-er" besteht. Es beschreibt etwas, das nicht gepfändet werden kann, also vor der Beschlagnahme durch Gläubiger geschützt ist. Die Verwendung des Begriffs findet sich häufig im rechtlichen Kontext, insbesondere im Zusammenhang mit Vermögen und der Insolvenz. "Unpfändbar" bezieht sich oft auf bestimmte Einkünfte oder Güter, die im Falle einer Zwangsvollstreckung nicht zur Begleichung von Schulden herangezogen werden dürfen.

Beispielsatz: Das unpfändbare Einkommen stellt sicher, dass grundlegende Lebensbedürfnisse gedeckt sind.

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