unpfändbares


Eine Worttrennung gefunden

un · pfänd · ba · res

Das Wort un­pfänd­ba­res besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­pfänd­ba­res trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­pfänd­ba­res" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Unpfändbares" ist die attributive Form des Adjektivs "unpfändbar". Es beschreibt Vermögenswerte oder Einkünfte, die nicht durch gesetzliche oder gerichtliche Maßnahmen zur Begleichung von Schulden beschlagnahmt werden können. Dies betrifft häufig bestimmte Einkommen wie Sozialleistungen, Renten oder andere finanzielle Mittel, die zum Lebensunterhalt benötigt werden. Das Wort unterstreicht den rechtlichen Schutz dieser Mittel vor einer Pfändung und betont die soziale Absicherung des Betroffenen.

Beispielsatz: Ein Teil meines Einkommens ist unpfändbar, sodass ich immer genug Geld für meine Grundbedürfnisse habe.

Vorheriger Eintrag: unpfändbarer
Nächster Eintrag: unphysikalisch

 

Zufällige Wörter: lizenzierte Oderstrasse Teilsprachenbeziehung verarbeiteten vorexerziert