Unrechtstatbestand


Eine Worttrennung gefunden

Un · rechts · tat · be · stand

Das Wort Un­rechts­tat­be­stand besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­rechts­tat­be­stand trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­rechts­tat­be­stand" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Unrechtstatbestand bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Merkmale, die eine Handlung oder ein Verhalten als rechtswidrig kennzeichnen. Er ist ein zentraler Bestandteil des Strafrechts und umfasst die spezifischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein bestimmtes Verhalten als strafbar erachtet wird. Der Begriff setzt sich aus "Unrecht" – das die rechtswidrige Natur einer Tat beschreibt – und "Tatbestand" – der die rechtlichen Merkmale einer Straftat abbildet – zusammen. Dadurch wird deutlich, dass ein Unrechtstatbestand sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen umfasst, die zur Beurteilung einer strafbaren Handlung erforderlich sind.

Beispielsatz: Der Unrechtstatbestand erfüllt die Voraussetzungen für eine strafbare Handlung gemäß dem Strafgesetzbuch.

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