Unrechtstatbestände


Eine Worttrennung gefunden

Un · rechts · tat · be · stän · de

Das Wort Un­rechts­tat­be­stän­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­rechts­tat­be­stän­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­rechts­tat­be­stän­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unrechtstatbestände sind Handlungen oder Taten, die gegen geltendes Recht verstoßen. Dabei kann es sich um verschiedenste Delikte handeln, wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder auch Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht. Diese Tatbestände beschreiben die Taten in ihrer allgemeinen Form, ohne den konkreten Fall oder die Person zu berücksichtigen. Sie sind in Gesetzen festgelegt und stellen somit Rechtsverletzungen dar. Unrechtstatbestände sind somit grundlegende Begriffe im Strafrechtssystem, um strafbare Handlungen zu definieren und zu klassifizieren.

Beispielsatz:

Vorheriger Eintrag: Unrechtstatbestand
Nächster Eintrag: Unrechtsurteile

 

Zufällige Wörter: böhmisch Fortbildungstagung Gaststube Geraune Industriepotentials