Unterbindungsgewahrsam


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · bin · dungs · ge · wahr · sam

Das Wort Un­ter­bin­dungs­ge­wahr­sam besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­bin­dungs­ge­wahr­sam trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­bin­dungs­ge­wahr­sam" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unterbindungsgewahrsam bezeichnet eine rechtliche Maßnahme, bei der eine Person in Gewahrsam genommen wird, um eine drohende Gefahr oder Straftat zu verhindern. Diese Form des Gewahrsams wird häufig in Situationen angewandt, in denen eine akute Bedrohung für die öffentliche Sicherheit besteht. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „unterbinden“ und „Gewahrsam“ zusammen, wobei „unterbinden“ die Handlung beschreibt, eine bestimmte Gefahr abzuwenden. Unterbindungsgewahrsam kann vorübergehend angeordnet werden und ist oft auf bestimmte Zeiträume beschränkt, um die Rechte der betroffenen Person zu wahren.

Beispielsatz: Im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen wurde der Verdächtige in Unterbindungsgewahrsam genommen, um weitere Straftaten zu verhindern.

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