Unterhaltspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · halts · pflicht

Das Wort Un­ter­halts­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­halts­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­halts­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Unterhaltspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung einer Person, für den finanziellen Bedarf einer anderen Person zu sorgen. Dies betrifft meist die Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern oder geschiedenen Ehepartnern. Bei der Unterhaltspflicht wird erwartet, dass der verpflichtete Unterhaltszahler seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechend regelmäßige Zahlungen leistet, um den Lebensunterhalt des Unterhaltsempfängers zu sichern. Dadurch sollen finanzielle Benachteiligungen ausgeglichen werden. Die Unterhaltspflicht kann in verschiedenen Formen und Höhen auftreten, abhängig von der persönlichen Situation der Beteiligten und den entsprechenden rechtlichen Bestimmungen.

Beispielsatz: Die Unterhaltspflicht verpflichtet Eltern dazu, für das Wohlergehen ihrer Kinder finanziell zu sorgen.

Vorheriger Eintrag: Unterhaltsleistungen
Nächster Eintrag: Unterhaltspflichten

 

Zufällige Wörter: Abzahlungen ausgäbet buntschillernd Generalstaatsanwaltschaft Millionenklage