unterhaltspflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

un · ter · halts · pflich · ti · gen

Das Wort un­ter­halts­pflich­ti­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­ter­halts­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­ter­halts­pflich­ti­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Unterhaltspflichtigen“ ist die Pluralform des Substantivs „Unterhaltspflichtiger“. Es bezeichnet eine Person, die rechtlich verpflichtet ist, finanziellen Unterhalt zu leisten, beispielsweise für Kinder oder Ehepartner. Diese Verpflichtung kann aus verschiedenen rechtlichen Beziehungen entstehen, z. B. durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft. Der Begriff wird häufig im Familienrecht verwendet und spielt eine zentrale Rolle in Unterhaltsfragen, die vor Gericht geklärt werden müssen. Die Verantwortung des Unterhaltspflichtigen umfasst die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, um den Lebensunterhalt der unterstützungsbedürftigen Personen sicherzustellen.

Beispielsatz: Der unterhaltspflichtige Elternteil muss regelmäßig finanzielle Unterstützung für sein Kind leisten.

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