unterhaltspflichtige


Eine Worttrennung gefunden

un · ter · halts · pflich · ti · ge

Das Wort un­ter­halts­pflich­ti­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­ter­halts­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­ter­halts­pflich­ti­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „unterhaltspflichtige“ ist eine Adjektivform des Substantivs „Unterhaltspflichtiger“ und beschreibt eine Person, die rechtlich verpflichtet ist, Unterhalt zu leisten. Diese Verpflichtung kann sich auf finanzielle Unterstützung gegenüber Kindern, ehemaligen Partnern oder anderen Angehörigen beziehen, die in einer bedürftigen Situation sind. In vielen Fällen entsteht diese Pflicht im Zusammenhang mit Scheidungen oder Trennungen, wenn die Lebensgrundlage eines Partners oder Kindes gesichert werden muss. Der Begriff betont damit die Verantwortung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Unterstützung im familiären Kontext regeln.

Beispielsatz: Der unterhaltspflichtige Elternteil ist verpflichtet, für das Wohlergehen seines Kindes zu sorgen.

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