unterhaltspflichtig


Eine Worttrennung gefunden

un · ter · halts · pflich · tig

Das Wort un­ter­halts­pflich­tig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­ter­halts­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­ter­halts­pflich­tig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „unterhaltspflichtig“ ist ein Adjektiv und beschreibt die gesetzliche Verpflichtung, für den Unterhalt einer anderen Person zu sorgen. Es leitet sich von den Wörtern „Unterhalt“ (finanzielle Unterstützung) und „pflichtig“ (verpflichtet) ab. Personen, die unterhaltspflichtig sind, müssen notwendige finanzielle Mittel bereitstellen, um die Grundbedürfnisse von beispielsweise Kindern oder Ehepartnern zu decken. Dies kann Aspekte wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft und Bildung umfassen. Die Unterhaltspflicht entsteht häufig durch Familienverhältnisse, wie beispielsweise bei Trennung oder Scheidung.

Beispielsatz: Der Vater ist unterhaltspflichtig und muss daher für das Wohl seines Kindes sorgen.

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