Unterlassungsanspruch


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · las · sungs · an · spruch

Das Wort Un­ter­las­sungs­an­spruch besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­las­sungs­an­spruch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­las­sungs­an­spruch" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Unterlassungsanspruch ist ein rechtlicher Anspruch, der es einer Person ermöglicht, von einer anderen Person die Unterlassung bestimmter Handlungen zu verlangen, die als rechtswidrig oder schädlich angesehen werden. Er wird häufig im Rahmen des Zivilrechts geltend gemacht, beispielsweise bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten oder Wettbewerbsverstößen. Der Anspruch dient dem Schutz von Rechten und der Prävention von weiteren rechtswidrigen Handlungen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Unterlassung“ und „Anspruch“ zusammen, wobei „Unterlassung“ den Verzicht auf eine Handlung beschreibt.

Beispielsatz: Der Unterlassungsanspruch wurde geltend gemacht, um weitere Verletzungen der Markenrechte zu verhindern.

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