Unterlassungserklärung


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · las · sungs · er · klä · rung

Das Wort Un­ter­las­sungs­er­klä­rung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­las­sungs­er­klä­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­las­sungs­er­klä­rung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Unterlassungserklärung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person oder ein Unternehmen verpflichtet wird, bestimmte Handlungen in Zukunft zu unterlassen. Sie wird häufig im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen verwendet, insbesondere im Bereich des Wettbewerbsrechts oder des Urheberrechts. Die Erklärung dient dazu, potenzielle rechtliche Schritte zu vermeiden und rechtliche Ansprüche abzuwehren. In der Regel muss die Erklärung von der betreffenden Person unterzeichnet werden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Unterlassung“ (das Nicht-Handeln) und „Erklärung“ (eine formelle Mitteilung) zusammen.

Beispielsatz: Die Unterlassungserklärung wurde unterzeichnet, um die Wiederholung von Rechtsverletzungen zu verhindern.

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