Unterlassungsklage


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · las · sungs · kla · ge

Das Wort Un­ter­las­sungs­kla­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­las­sungs­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­las­sungs­kla­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Unterlassungsklage ist eine rechtliche Maßnahme, die von einer Person oder einem Unternehmen eingeleitet werden kann, um eine andere Partei daran zu hindern, bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen fortzusetzen oder zu unterlassen. Der Kläger argumentiert, dass das Verhalten der Beklagten rechtswidrig ist und Schaden verursacht. Eine Unterlassungsklage zielt darauf ab, die Verletzung von Rechten zu stoppen und zukünftige Verstöße zu verhindern. Das Wort "Unterlassungsklage" ist bereits in der Grundform und bedeutet eine Klage auf Unterlassung bestimmter Handlungen.

Beispielsatz: Die betroffene Partei reichte eine Unterlassungsklage ein, um die unrechtmäßige Nutzung ihrer Markenrechte zu stoppen.

Vorheriger Eintrag: Unterlassungserklärung
Nächster Eintrag: Unterlassungssünde

 

Zufällige Wörter: entwachsenen erweisende inhaftiere Oberstaatsanwaltes Stichprobenstreuungen