Unterlassungssünde


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · las · sungs · sün · de

Das Wort Un­ter­las­sungs­sün­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­las­sungs­sün­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­las­sungs­sün­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unterlassungssünde ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Unterlassung“ und „Sünde“ besteht. Es bezeichnet eine moralische oder rechtliche Verfehlung, bei der jemand es versäumt, eine notwendige Handlung auszuführen, die erwartet wird oder erforderlich wäre. Im religiösen Kontext wird eine Unterlassungssünde oft als das Nicht-Handeln in Situationen interpretiert, in denen eine positive Tat gefordert ist, zum Beispiel das Versäumnis, jemandem in Not zu helfen. Diese Form der Sünder kann im Gegensatz zu einer aktiven Sünde betrachtet werden, bei der jemand absichtlich etwas Falsches tut.

Beispielsatz: Die Unterlassungssünde des Lehrers, die Schüler nicht ausreichend zu fördern, führte zu einem Rückgang ihrer Leistungen.

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