Untersuchungsbehörden


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · be · hör · den

Das Wort Un­ter­su­chungs­be­hör­den besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­be­hör­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­be­hör­den" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Untersuchungsbehörden sind staatliche Einrichtungen, die für die Aufklärung von Vergehen oder Straftaten zuständig sind. Sie umfassen unter anderem die Polizei, die Staatsanwaltschaft und verschiedene spezialisierte Ämter wie beispielsweise das Bundeskriminalamt. Die Untersuchungsbehörden haben die Aufgabe, Beweise zu sammeln, Zeugen zu befragen und Verdächtige zu vernehmen, um Straftaten zu untersuchen und gegebenenfalls strafrechtliche Verfahren einzuleiten. Sie arbeiten eng mit der Justiz zusammen und sind für die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der öffentlichen Sicherheit zuständig.

Beispielsatz: Die Untersuchungsbehörden haben den Fall eingehend analysiert.

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