Untersuchungsbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · be · hör · de

Das Wort Un­ter­su­chungs­be­hör­de besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­be­hör­de" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Untersuchungsbehörde ist eine Institution oder eine Einrichtung, deren Aufgabe es ist, Untersuchungen und Ermittlungen durchzuführen. Sie ist für die Aufklärung von Vergehen, Straftaten oder anderen Vorkommnissen zuständig. Dabei kann es sich um eine staatliche Behörde wie beispielsweise die Polizei handeln, aber auch um spezielle Ermittlungseinheiten wie den Zoll, das Bundeskriminalamt oder die Staatsanwaltschaft. Die Untersuchungsbehörde verfügt über Kompetenzen zur Beweiserhebung, Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten sowie zur Durchsuchung von Räumlichkeiten. Sie spielt eine wichtige Rolle im Strafverfahren und trägt zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit bei.

Beispielsatz: Die Untersuchungsbehörde hat die Ermittlungsergebnisse veröffentlicht.

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