Untersuchungsgefangene


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · ge · fan · ge · ne

Das Wort Un­ter­su­chungs­ge­fan­ge­ne besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­ge­fan­ge­ne trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­ge­fan­ge­ne" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Untersuchungsgefangene“ bezeichnet eine Person, die während eines Strafverfahrens in Haft gehalten wird, um die Untersuchung ihrer Schuld oder Unschuld zu ermöglichen. Es handelt sich um die Pluralform des Begriffs „Untersuchungsgefangener“, der eine Person beschreibt, die noch nicht verurteilt wurde. Untersuchungsgefangene werden häufig in Untersuchungshaft genommen, um Fluchtgefahr, Beeinflussung von Zeugen oder eine Gefährdung der Allgemeinheit zu vermeiden. Die rechtlichen Grundlagen und Dauer der Untersuchungshaft sind in den Strafprozessordnungen der jeweiligen Länder geregelt und sollen den Schutz der Gesellschaft sowie die Rechtsstaatlichkeit wahren.

Beispielsatz: Die Untersuchungsgefangenen haben während ihrer Haftzeit Anspruch auf rechtlichen Beistand.

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